top of page

KOSTEN

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Hypnosetherapie nicht.

Auch für privat Versicherte besteht kein automatischer Leistungsanspruch, es kann aber vor der Behandlung eine Rückfrage bei der jeweiligen Kasse sinnvoll sein.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach der Diagnose und der erfolgten Behandlung bzw. Beratung. Für die Hypnosetherapie geschieht dies nach einer Analogbewertung, da bislang keine eigene Gebührenziffer existiert. 

 

Hierzu schließen wir schriftlich einen Behandlungsvertrag ab. Diesen schicke ich Ihnen vor dem ersten Termin per Email zu. In diesem Vertrag sind die Preise und Bedingungen für die Behandlung aufgeführt.

Erstgespräch (Dauer 50 Minuten)

GOÄ-Ziffer 860 analog

Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer hypnotherapeutischen Behandlung

Anzahl 1 / Faktor 2,3                                     125 Euro

Hypnose-Sitzungen (Dauer 50 Minuten)

GOÄ-Ziffer 870 analog

Hypnotherapeutische Behandlung, lösungsfokussiert, mit Integration verhaltenstherapeutischer und hypno-analytischer Verfahren

Anzahl 1 / Faktor 2,3                                     100 Euro

 

GOÄ-Ziffer 845

Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose

Anzahl 1 / Faktor 3,5                                       30 Euro
                                                                 

Summe:                                                              130 Euro

 

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, erfolgt am Ende jeder Konsultation eine Abrechnung (mit EC-Karte) mit Aushändigung der Rechnung.

 

Bitte sagen Sie bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher per Email (kontakt@hypnosefuerfrauen.de) ab.
Ansonsten muss Ihnen das Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.

bottom of page