KOSTEN
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Hypnotherapie nicht.
Auch für privat Versicherte besteht kein automatischer Leistungsanspruch, es kann aber vor der Behandlung eine Rückfrage bei der jeweiligen Kasse sinnvoll sein.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach der Diagnose und der erfolgten Behandlung bzw. Beratung. Für die Hypnotherapie geschieht dies nach einer Analogbewertung, da bislang keine eigene Gebührenziffer existiert.
Hierzu schließen wir schriftlich einen Behandlungsvertrag ab. Diesen schicke ich Ihnen vor dem ersten Termin per Email zu. In diesem Vertrag sind die Preise und Bedingungen für die Behandlung aufgeführt.
Erstgespräch (Dauer 50 Minuten) - persönlich in der Praxis oder online
GOÄ-Ziffer 860 analog
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer hypnotherapeutischen Behandlung
Anzahl 1 / Faktor 2,3 125 Euro
Hypnose-Sitzungen (Dauer 50 Minuten) - persönlich in der Praxis oder online
GOÄ-Ziffer 870 analog
Hypnotherapeutische Behandlung, lösungsfokussiert, mit Integration verhaltenstherapeutischer und hypno-analytischer Verfahren
Anzahl 1 / Faktor 2,3 100 Euro
GOÄ-Ziffer 845
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
Anzahl 1 / Faktor 3,5 30 Euro
Summe: 130 Euro
Am Ende jeder Konsultation erhalten Sie eine Rechnung. Bitte bezahlen Sie in der Praxis mit EC-Karte bzw. bei online-Konsultationen mit Überweisung.
Bitte sagen Sie bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher per Email (kontakt@hypnosefuerfrauen.de) ab.
Ansonsten muss Ihnen das Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.
